Betreiberpflichten Aufzug

Wartungsfirma. TÜV-Prüfer. Notruf. Aufzugswärter. Sachverständiger.

Wer macht was? Was ist gesetzlich vorgeschrieben? Und wo bleibt die Verantwortung — egal wen Sie beauftragen? Diese Seite erklärt, wer welche Aufgabe hat und wo ElevonIQ den Überblick übernimmt.

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Was viele Betreiber durcheinanderbringen

Vier Begriffspaare, die im Alltag regelmäßig verwechselt werden — mit konkreten Folgen für Compliance und Haftung.

Wer schaut nach — und wer repariert?
Inaugenscheinnahme
  • Durchgeführt von einer vom Betreiber schriftlich bestellten Person (z.B. Hausmeister). Kein Fachmann erforderlich.
  • Sicht- und Funktionskontrolle nach 11 festgelegten Punkten (TRBS 3121): Türen, Kabine, Notruf, Maschinenraum, sichtbare Schäden.
  • Wöchentlich — mindestens jedoch einmal pro Monat. Mit Dokumentation.
Wartung
  • Durchgeführt von einer zugelassenen Aufzugsfachfirma.
  • Technische Inspektion, Einstellung, Verschleißteil-Tausch, kleine Reparaturen.
  • 2–4 Mal pro Jahr, abhängig von Nutzungsintensität und GBU.
Beide Pflichten existieren unabhängig voneinander. Die Inaugenscheinnahme ersetzt keine Wartung. Die Wartung ersetzt keine Inaugenscheinnahme.
Häufige Irrtümer
"Wir haben einen Notruf — der Aufzugswärter ist nicht mehr nötig." Falsch.
"Der elektronische Aufzugswärter übernimmt die Kontrollen." Falsch — er kann einzelne Funktionen automatisieren, aber keine mechanischen Taster prüfen.
Häufigste Lücke: Viele Betreiber haben die beauftragte Person gar nicht schriftlich bestellt.
Zwei Dokumente. Zwei völlig verschiedene Zwecke.
Gefährdungsbeurteilung (GBU)
  • Erstellt vom Betreiber — mit externer Unterstützung durch einen Gutachter oder Fachberater.
  • Analysiert alle Gefährdungen, legt Schutzmaßnahmen und Prüffristen fest, enthält Soll-Ist-Vergleich mit Stand der Technik.
  • Einmalig zur Inbetriebnahme, dann Aktualisierung alle 3–5 Jahre oder bei wesentlichen Änderungen.
  • Grundlage aller weiteren Pflichten.
ZÜS-Prüfbericht
  • Erstellt von einer zugelassenen Überwachungsstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ).
  • Amtliche Bescheinigung nach Haupt- oder Zwischenprüfung.
  • Enthält: Prüfdatum, Umfang, Mängel mit Klassifizierung, nächster Termin.
  • Muss für die gesamte Verwendungsdauer am Betriebsort aufbewahrt werden.
Kern-Unterschied: Die GBU ist die Analyse des Betreibers — intern erstellt, intern verantwortet. Der ZÜS-Prüfbericht ist das Urteil einer staatlich zugelassenen Stelle — extern, unabhängig, bindend. Beides ist erforderlich. Keines ersetzt das andere.
Amtliche Prüfung oder interne Kontrolle — beide sind Pflicht.
Zwischenprüfbericht (ZÜS)
  • Ausgestellt von der ZÜS (TÜV, DEKRA, GTÜ).
  • Jährlich — versetzt zur Hauptprüfung alle 2 Jahre.
  • Weniger umfangreich als die Hauptprüfung, aber amtlich.
  • Ergebnis: offizielle Prüfbescheinigung mit Mängelklassifizierung.
Betriebskontrolle / Inaugenscheinnahme
  • Durchgeführt von der beauftragten Person (kein Fachmann).
  • Wöchentlich — mindestens jedoch einmal pro Monat.
  • Ergebnis: Eintrag im Wartungsnachweis an der Anlage. Kein amtliches Dokument.
  • Aber eine eigenständige gesetzliche Pflicht.
Kern-Unterschied: Verschiedene Häufigkeit, verschiedene Akteure, verschiedene Rechtsnatur. Der Zwischenprüfbericht ist amtlich (jährlich durch ZÜS) und ersetzt keine Betriebskontrolle. Die Betriebskontrolle ist intern (wöchentlich/monatlich durch beauftragte Person) und ersetzt keine ZÜS-Prüfung.
Die gefährliche Illusion: Vollwartung = alle Pflichten erfüllt.
Was Vollwartung abdeckt
  • Regelmäßige Wartungsbesuche
  • Verschleißteile im normalen Rahmen
  • Kleine Reparaturen und Entstörung
  • Notrufservice
vs.
Was beim Betreiber bleibt — immer
  • GBU erstellen und aktualisieren
  • Beauftragte Person bestellen und schulen
  • ZÜS-Prüfungen beauftragen
  • Inaugenscheinnahme sicherstellen
  • Mängel aus ZÜS-Berichten verfolgen
  • Notbefreiung organisieren
  • Dokumentation führen
  • Stand der Technik einhalten
Die Wartungsfirma verpflichtet sich, den Zustand bei Übernahme des Aufzuges zu erhalten — KEINE technische Aufwertung ist inklusive. Stand der Technik ist nicht gewährleistet. Im Schadensfall haftet der Betreiber.
Praxis-Hinweis: Nach ca. 10 Betriebsjahren können Ersatzteile nicht mehr identisch geliefert werden. Vollwartungsverträge werden zur technischen Fiktion — ohne dass der Betreiber es bemerkt.

Viele Akteure. Eine Verantwortung.

Je nach Anlage, Portfolio und Vertragskonstellation sind unterschiedlich viele Parteien beteiligt. Was immer konstant bleibt: Die Verantwortung liegt beim Betreiber — auch wenn er jeden einzelnen Vorgang delegiert hat.

Sie als Betreiber

Sie tragen alle Pflichten —
rechtlich, persönlich, dauerhaft.

Aus § 2 BetrSichV: Pflichten lassen sich vertraglich delegieren — die Verantwortung nicht.

PFLICHT · BETREIBER
ElevonIQ

Ihre externe Aufzugsabteilung

Externe und neutrale Aufzugsexperten. Überwachen Fristen, prüfen Angebote, verfolgen Mängel, schaffen Transparenz.

Prüfstelle

Zugelassene Überwachungs­stellen (ZÜS)

TÜV, DEKRA, GTÜ — Haupt- & Zwischenprüfungen.

Jährliche Prüfung
Wartung

Wartungsfirmen

Zertifizierte Fachfirmen für Wartung, Reparatur und Entstörung. Vertragsmodelle von Basis bis Vollwartung.

2–4× pro Jahr
Vor Ort

Beauftragte Personen

Schriftlich vom Betreiber bestellt. Keine Fachleute — aber geschult und dokumentierend.

Regelmäßige Kontrolle
24 / 7

Notrufdienstleister

Notrufzentralen mit Zwei-Wege-Kommunikation. Erreichbarkeit: Betreiberpflicht.

Dauerbetrieb
Aufsicht

Behörden / Aufsicht

Gewerbeaufsicht bzw. Amt für Arbeitsschutz. Prüft Betreiberpflichten, verhängt Strafen, kann Anlagen stilllegen.

Anlassbezogen
Delegieren ist erlaubt.
Verantworten bleibt beim Betreiber.

ElevonIQ übernimmt die operative Steuerung sämtlicher Akteure — von der Wartungsvergabe über die ZÜS-Koordination bis zum Notruf-Audit. Sie behalten die Hoheit und die Übersicht.

Betreiber
ElevonIQ
Dienstleister

Die wichtigsten Betreiberpflichten im Überblick

Die BetrSichV und ihre technischen Regeln definieren ein System aus Pflichten — jede mit eigenem Rhythmus, eigenem Akteur und eigenem Nachweis. Die folgenden Punkte sind die praxisrelevanten Kernpflichten. Vollständigkeit obliegt immer dem Betreiber.

01 Wie der Bauplan vor der Renovierung
Gefährdungsbeurteilung (GBU)
Schriftliche Analyse aller Risiken der Anlage. Erstellt vom Betreiber, meist mit externer Unterstützung. Einmalig zur Inbetriebnahme — dann Aktualisierung alle 3–5 Jahre oder bei wesentlichen Änderungen. Grundlage aller weiteren Pflichten.
RhythmusEinmalig + alle 3–5 Jahre
RechtsgrundlageBetrSichV §3
DurchführungBetreiber + Gutachter / Sachverständiger
ElevonIQ
Wir beauftragen den passenden Sachverständigen, begleiten die Erstellung und überführen das Ergebnis in einen Maßnahmenplan.
GBU beauftragen
02 Wie die Hauptuntersuchung beim Auto
Wiederkehrende ZÜS-Prüfung
Hauptprüfung alle 2 Jahre, Zwischenprüfung jährlich versetzt — zusammen also jedes Jahr eine ZÜS-Prüfung. Beauftragung, Zugangssicherung und Nachverfolgung von Mängeln: Betreiberpflicht.
RhythmusJährlich (abwechselnd)
Rechtsgrundlage§16 BetrSichV
DurchführungTÜV / DEKRA / GTÜ (staatlich zugelassene ZÜS)
ElevonIQ
Wir überwachen alle Prüftermine, koordinieren den Zugang und archivieren Ergebnisse mit Wiedervorlage bei Mängeln.
Prüfbericht prüfen (ab 0 €)
03 Wie der Ölwechsel
Wartung und Instandhaltung
Regelmäßige Pflege durch zugelassene Fachfirma. Intervall aus GBU abgeleitet — meist 2–4 Mal pro Jahr. Auch bei Vollwartungsvertrag bleibt die Verantwortung beim Betreiber.
Rhythmus2–4× / Jahr (je nach GBU)
Rechtsgrundlage§4 BetrSichV
DurchführungZugelassener Wartungsbetrieb
ElevonIQ
Wir prüfen Wartungsvertrag und Protokolle — herstellerneutral und ohne Abhängigkeit von einem Anbieter.
Angebot prüfen lassen
04 Wie der Brandschutzbeauftragte
Beauftragte Person bestellen und schulen
Schriftliche Bestellung einer beauftragten Person (Aufzugswärter) — mit Schulung und Auffrischung alle 2–3 Jahre. Kein Fachmann erforderlich, aber nachweislich eingewiesen. Schulungsnachweis aufbewahren.
RhythmusEinmalig + alle 2–3 Jahre
RechtsgrundlageTRBS 3121
DurchführungBetreiber (Benennung), Schulungsdienstleister (Unterweisung)
ElevonIQ
ElevonIQ kann die beauftragte Person-Funktion extern übernehmen — mit digitaler Dokumentation und Meldung bei Auffälligkeiten.
Anfrage stellen
05 Wie der Hausmeister-Rundgang
Inaugenscheinnahme sicherstellen
Wöchentliche Sicht- und Funktionskontrolle durch die beauftragte Person — mindestens jedoch einmal pro Monat. Nach 12 definierten Punkten (TRBS 3121, Abschnitt 3.3.2). Kein elektronisches System kann sie vollständig ersetzen. Mit Dokumentation.
RhythmusWöchentlich, mind. monatlich
RechtsgrundlageTRBS 3121
DurchführungBeauftragte Person des Betreibers
ElevonIQ
Wir führen strukturierte Kontrollrunden durch — mit digitaler Protokollführung und direkter Meldung an den Betreiber.
Betriebskontrolle (€39)
06 Wie der Notrufknopf im Auto
Notruf dauerhaft sicherstellen
Zwei-Wege-Kommunikation, 24/7 erreichbar, regelmäßig auf Funktion geprüft. Seit 2020: analoge Übertragung nicht mehr zulässig. Notruf ersetzt nicht die Inaugenscheinnahme.
RhythmusDauerbetrieb + monatl. Prüfung
RechtsgrundlageBetrSichV Anhang 2 / DIN EN 81-28
DurchführungNotrufanbieter (24/7-Leitstelle)
ElevonIQ
Wir wählen den passenden Anbieter aus und überwachen die Erreichbarkeit monatlich mit dokumentiertem Nachweis.
ACHTUNG: 2G-Abschaltung ab 2028 — Hardware und SIM-Karte prüfen. Notrufgeräte mit 2G-Modul müssen rechtzeitig auf 4G/LTE umgerüstet werden.
Anfrage stellen
07 Wie Fluchtwegeplan und Feuerlöscher
Notbefreiung organisieren
Wer befreit eingeschlossene Personen — und wie? Betreiber muss Organisationsverantwortung übernehmen und anlagenspezifische Notbefreiungsanleitung physisch am Aufzug vorhalten.
RhythmusDauerhaft, Revision bei Änderungen
RechtsgrundlageBetrSichV / TRBS 3121
DurchführungWartungsfirma / Fachkundiger (Erstellung), Betreiber (Vorhaltung)
ElevonIQ
Wir prüfen ob aktuelle, aufzugsspezifische Anleitungen vorliegen und koordinieren die Erstellung.
08 Wie das Scheckheft beim Auto
Dokumentation führen
Prüfbescheinigungen, Wartungsprotokolle, GBU, Schulungsnachweise — alles am Betriebsort aufbewahrt, jederzeit vorlegbar. Prüfplakette in der Kabine mit Termin und Prüfstelle: gesetzlich vorgeschrieben.
RhythmusLaufend
Rechtsgrundlage§17 BetrSichV
DurchführungBetreiber
ElevonIQ
Wir führen die digitale Akte — alle Dokumente revisionssicher und im Anlassfall sofort vollständig abrufbar.
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09 Wie eine Mängelrüge nach Bauabnahme
Mängel fristgerecht beseitigen
Nach ZÜS-Prüfung: erhebliche Mängel sofort beseitigen, geringfügige innerhalb eines Jahres. Die Klassifizierung der ZÜS ist bindend — die Einschätzung der Wartungsfirma ist nur eine Empfehlung.
RhythmusNach jeder ZÜS-Prüfung
RechtsgrundlageÜAnlG i.V.m. ZÜS-Prüfbescheid
DurchführungWartungsfirma (Ausführung), Betreiber (Nachverfolgung)
ElevonIQ
Wir verfolgen alle offenen Mängel bis zur Beseitigung und dokumentieren den Abschluss.
Prüfbericht prüfen (ab 0 €)
10 Wie die Abgasnorm beim Auto
Stand der Technik einhalten
Anlage muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Abweichungen werden in der GBU dokumentiert — mit Ersatzmaßnahmen oder Modernisierungspflicht. Keine einmalige Aufgabe.
RhythmusLaufend, bei GBU-Aktualisierung
RechtsgrundlageBetrSichV §3
DurchführungBetreiber (Entscheidung), Wartungsfirma / Modernisierer (Umsetzung)
ElevonIQ
Wir identifizieren normative Abweichungen und begleiten die wirtschaftlich sinnvolle Modernisierungsentscheidung.
11 Wie Neuzulassung nach Unfallschaden
Prüfpflichtige Änderungen anmelden
Wesentliche Änderungen an der Anlage erfordern vor Wiederinbetriebnahme eine erneute ZÜS-Prüfung. Betreiber muss erkennen, was als wesentliche Änderung gilt — ein Antriebstausch ja, ein Leuchtmittelwechsel nein.
RhythmusBei Anlass
Rechtsgrundlage§15 BetrSichV
DurchführungZÜS (Prüfung), Betreiber (Anmeldung)
ElevonIQ
Wir erkennen im laufenden Betrieb, welche Maßnahmen eine Wiederinbetriebnahmeprüfung auslösen.

ElevonIQ ist Ihre externe Aufzugsabteilung — egal wie viele Anlagen Sie betreiben.

Ob Sie eine Anlage verantworten oder hunderte: Die Pflichten sind dieselben. Was sich ändert, ist der Koordinationsaufwand. ElevonIQ übernimmt diesen Aufwand — strukturiert, digital und vollständig nachvollziehbar.

  • Fristenmanagement Alle Prüftermine zentral im Blick — kein Termin wird verpasst
  • Akteurskoordination ZÜS, Wartungsfirma, Notrufdienstleister und Gutachter aus einer Hand gesteuert
  • Digitales Betriebsbuch Alle Dokumente jederzeit abrufbar und prüfbereit
  • Lückenerkennung Wir erkennen Compliance-Lücken, bevor die Behörde es tut
  • Angebotsprüfung Wartungsangebote neutral bewertet — unabhängig von Lieferanten
  • Ein Ansprechpartner Für alles. Immer.
Kein anderer einzelner Dienstleister deckt alle Pflichten ab. TÜV, Wartungsfirma, Hausverwaltung — jeder deckt seinen Bereich. ElevonIQ schließt diese Lücke: als externe Aufzugsabteilung, die alle Pflichten im Blick behält, koordiniert und dokumentiert — für 1 Aufzug wie für 500.

Welches Gesetz verpflichtet Sie wozu — und wer muss es umsetzen?

Wartungsbesuch, TÜV-Prüfung, Gefährdungsbeurteilung und Aufzugswärter-Kontrolle wirken ähnlich — sie kommen aber aus verschiedenen Gesetzen, müssen von verschiedenen Fachleuten durchgeführt werden und erzeugen verschiedene Dokumente. Wer den Unterschied kennt, weiß genau, was er wann beauftragen muss.

Rechtsgrundlage
Was wird verlangt
Wer tut es
Ergebnis
ElevonIQ
BetrSichV §3 Gefährdungsbeurteilung
Jeder Betreiber muss schriftlich festhalten, welche Risiken sein Aufzug birgt — einmalig und bei wesentlichen Änderungen erneut.
Betreiber + Sachverständiger (unabhängig)
GBU (Gefährdungsbeurteilung)
Wir erstellen die GBU für Sie — vollständig und rechtssicher.
GBU beauftragen
BetrSichV §15 / §16 ZÜS-Prüfung
Der Aufzug muss von einer staatlich zugelassenen Stelle geprüft werden — das ist nicht die Wartung, das ist die behördliche Kontrolle.
ZÜS (TÜV, DEKRA, GTÜ)
Prüfbericht / Prüfbescheinigung
Wir lesen den Prüfbericht für Sie aus und zeigen, welche Mängel wirklich dringend sind.
Prüfbericht prüfen (ab 0 €)
BetrSichV §4 / DIN EN 13015 Wartung
Der Aufzug muss regelmäßig gewartet werden — durch qualifiziertes Fachpersonal in festgelegten Intervallen.
Zugelassene Wartungsfirma
Wartungsprotokoll
Wir prüfen Ihr Wartungsangebot neutral — Preis, Leistungsumfang und Vertragsfallen.
Angebot prüfen lassen
TRBS 3121 Inaugenscheinnahme
Zwischen den großen Prüfterminen muss eine beauftragte Person regelmäßig mit eigenen Augen schauen, ob der Aufzug sicher ist — wöchentlich, mind. monatlich.
Beauftragte Person des Betreibers (kein Fachmann nötig)
Eintrag im Betriebsbuch
Wir übernehmen diese Funktion extern — regelmäßig, dokumentiert, rechtssicher.
Betriebskontrolle (€39)
DIN EN 81-28 Notruf
Im Aufzug muss ein Notruf vorhanden sein, der rund um die Uhr zuverlässig funktioniert — mit nachgewiesenem Rückruf.
Notrufanbieter (24/7-Leitstelle)
Funktionsnachweis
Wir prüfen, ob Ihr aktueller Notrufvertrag die Norm erfüllt.
Beratung anfragen
BetrSichV §17 Dokumentation
Alle Prüfberichte, Protokolle und GBU müssen vollständig aufbewahrt und jederzeit vorlegbar sein.
Betreiber (Hausverwaltung)
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